SERV-EST di Marcella Runa - Servizi Esteri - Via per Bertinoro, 13 - 47034 Forlimpopoli (FC)
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Alles,
was
für
Ihre
geschäftlichen
Kontakte
mit
dem
Ausland
notwendig
ist,
Handelsberatung,
administrative
Beratung,
Mehrwertsteuerrückvergütungsanträge,
Umsatzsteuererklärungen
für
jene
Länder,
in
denen
diese
vorgeschrieben
sind,
Kundensuche,
Plattform
für
Außenhandel, also nicht nur Übersetzungen ….
Registrierung – Antrag auf eine Steuernummer
In
einigen
Ländern
der
EU
sind
ausländische
Unternehmen
aus
dem
Bereich
Personenbeförderung
verpflichtet,
sich
beim
zuständigen
Finanzamt
registrieren
zu
lassen.
Derzeit
ist
die
Registrierung
und
damit
die
periodische
Abgabe
von
Umsatzsteuererklärungen
in
Deutschland,
Österreich,
Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Polen, Slowenien, Kroatien und – nur in besonderen Fällen auch in Frankreich
Pflicht.
Umsatzsteuererklärungen
Sobald
die
Registrierung
abgeschlossen
ist,
müssen
Umsatzsteuererklärungen,
je
nach
den
in
den
einzelnen
Staaten
geltenden
gesetzlichen
Bestimmungen,
entweder
monatlich,
vierteljährlich
oder
jährlich
abgegeben
werden.
Im
Rahmen
der
Umsatzsteuererklärung
kann
auch
die
wie
z.B.
auf
Dieseltreibstoff,
Mautgebühren,
usw.
bereits
bezahlte
Mehrwerteuer
zur
Rückerstattung
beantragt
werden.
Eventuell
bezahlte
Sicherheitsleistungen
bzw.
Einzelbesteuerungen können dabei auch vollständig zum Abzug kommen.
Umweltplaketten
Um
zu
den
in
den
meisten
deutschen
Städten
geschaffenen
Umweltzonen
Zugang
zu
bekommen,
muss
auf
dem
Fahrzeug
eine
Umweltplakette
angebracht sein, die unsere Kanzlei für ihre Klienten beim TÜV bestellen kann.
EU-Mehrwertsteuer-Rückerstattung
In
den
Ländern,
in
denen
keine
Verpflichtung
zur
Registrierung
vorgesehen
ist,
können
Vorsteuervergütungsanträge
gestellt
werden.
Dies
ist
vor
allem
für
Gütertransportunternehmen
von
Interesse
und
im
Allgemeinen
für
Firmen,
die
im
Ausland
z.B.:
Messekosten
tragen.
Die
auf
bestimmte
Waren,
wie
etwa
Dieseltreibstoff,
Maut,
usw.
bezahlte
Vorsteuer
zurückzugewinnen,
ist
zwar
nicht
Pflicht,
aber
doch
sicher
ein
Vorteil
für
den
Klienten.
Die
Vorsteuer
ist
jedoch
nicht
in
Bezug
auf
alle
Waren
rückerstattungsfähig,
sondern
von
Land
zu
Land
verschieden.
Unsere
Kunden
tragen
keinerlei
Risiko,
für
unsere
Dienstleistung zahlen Sie erst nach erfolgter Rückerstattung durch das jeweilige Finanzamt ein Erfolgshonorar (success fee).
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da.
Meldungen bei Entsendung bezüglich Mindestlohn (MiLoG Deutschland, LSD-BG Österreich, Loi Macron Frankreich) - Straßenverkehr-
Entsendemeldungen, die auf dem Portal der Europäischen Kommission verwaltet und übermittet werden müssen
Arbeitgeber
mit
Sitz
im
Ausland,
die
einen
oder
mehrere
Arbeitnehmer
zur
Ausführung
von
Werk-
oder
Dienstleistungen
nach
Deutschland,
Österreich,
Frankreich entsenden, haben verschiedene Regeln bezüglich der Meldung ihrer Arbeitnehmer zu beachten.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Antrag Teilrückerstattung Akzisen
Bestimmte Kategorien des Transportbereiches haben Recht auf diese Art von Teilrückerstattung.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Übersetzungen
Wir
bieten
Übersetzungsarbeiten
in/aus
alle(n)
europäischen
Sprachen,
auch
geschworene
Übersetzungen,
die
von
Muttersprache-Dolmetschern
angefertigt
werden:
eine
Übersetzung
ist
wie
eine
Maßarbeit,
man
kann
sie
nicht
an
jemanden
anderen
weiterverkaufen.
Qualität
soll
nicht
nur
den
Produktionsprozess
auszeichnen,
sie
muss
auch
bei
der
Firmenkommunikation
eindeutig
erkennbar
sein:
eine
Werbebroschüre,
die
die
Qualität
eines
Produktes zum Ausdruck bringen will, ist ein einziger Widerspruch, wenn ihre Übersetzung diese Qualität nicht widerspiegelt!